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Härtefallanträge sind doch zulässig

Sportgericht urteilt gegen die Entscheidung des Deutschen Tischtennis-Bundes und erlaubt Vereinen Einspruch nach Quotientenregelung.  

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Wer nun in welcher Liga aufschlägt, kann sich nochmal ändern.  | Foto: Patrick Seeger
Wer nun in welcher Liga aufschlägt, kann sich nochmal ändern. Foto: Patrick Seeger
Eine Niederlage kassierte der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) vor seinem eigenen Sportgericht. Es geht um Härtefallanträge für die aufgrund der Corona-Pandemie ...

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