Kriminalität

Hacker aus Stuttgart soll Mädchen mit Nacktbildern in Chats erpresst haben

Über Chats soll ein Hacker junge Mädchen erpresst haben. Die schickten ihm Nacktfotos und Filmchen. Die Taten flogen auf. Und es wurde klar: Der Mann hat wohl noch mehr verbrochen.  

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Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg ist involviert.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg ist involviert. Foto: Uli Deck (dpa)

Über Online-Chats soll ein junger Mann aus Stuttgart Nacktfotos und intime Filme von mindestens 22 Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren erpresst haben. Nach Angaben des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg soll der 21-Jährige die minderjährigen Mädchen zwischen Januar 2020 und März 2023 aufgefordert haben, ihm unter anderem Intim- und Nacktaufnahmen zuzusenden. Er habe nach dem Stand der Ermittlungen auch verlangt, dass sich die jungen Mädchen seinen Namen oder sonst von ihm vorgegebene Buchstabenkombinationen in die Haut ritzen. Den Mädchen habe er gedroht, ihr Konto in den sozialen Medien zu kapern und die Fotos und Filme zu veröffentlichen.

Gegen den mutmaßlichen WhatsApp-Hacker hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Zentrum Anklage erhoben. Ihm werden unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll zudem in den Jahren 2022 und 2023 gezielt dazu beigetragen haben, WhatsApp-Gruppenchats zu sperren, indem er sich laut Ermittlern zunächst Zugang zu den Konten von zwei 11 und 16 Jahre alten Mädchen verschaffte und dann Kinderpornos in die Gruppen einstellte. Danach soll er die Gruppen bei den Betreibern von WhatsApp gemeldet haben, die wiederum die jeweiligen Gruppen wegen illegaler Inhalte sperrte. Es bestehe der Verdacht des Ausspähens von Daten sowie des Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Inhalte, teilte das Cybercrime-Zentrum mit.

Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Stuttgart entscheiden. Da der Beschuldigte zur mutmaßlichen Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt war, würde eine Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

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