"Gurtpflicht" für Hunde

Das Gesetz schreibt für Tiere bei einer Fahrt im Auto eine Sicherung vor, sonst drohen Bußgelder.  

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KREIS EMMENDINGEN. Was für Menschen gilt, ist ebenso für Hunde wichtig. Sie müssen zu ihrer eigenen Sicherheit und auch die der Mitfahrer im Auto gesichert sein. Verkehrsrechtlich werden Tiere nämlich zur Ladung gezählt. Und für ungesicherte Ladung drohen ordentliche Bußgelder.

Vorsicht ist auf jeden Fall angebracht, denn Dummy-Versuche des ADAC zeigten, dass bei einem Zusammenstoß ein ungesicherter 30 Kilo schwerer Hund zu einem Geschoss mit der Masse eines kleinen Elefanten werden kann. Diese gewaltige Durchschlagskraft entspricht ...

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Schlagworte: Reinhard Schwaab, Uwe Goj, Michael Dippel

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