Gütezeichen für unseriöse Anbieter?

Die Finanzaufsicht soll Prospekte von geschlossenen Fonds prüfen / Kritiker halten dies für unzureichend.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Die Bundesregierung will eine gesetzliche Prospektprüfung für die Anbieter von geschlossenen Fonds einführen. "Wegen in der Vergangenheit erlittenen Schäden bis zum Totalverlust", begründet das Bundesfinanzministerium den Entwurf, der noch vor der Sommerpause im Bundestag entschieden werden soll.

Nach dem Entwurf für das so genannte "Anlegerschutz-Verbesserungsgesetz" müssen künftig Initiatoren, die Geld für einen neuen geschlossenen Fonds einsammeln, einen Prospekt vorlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn soll die Prospekte prüfen und entscheiden, ob ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel