Gütezeichen für unseriöse Anbieter?
Die Finanzaufsicht soll Prospekte von geschlossenen Fonds prüfen / Kritiker halten dies für unzureichend.
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Die Bundesregierung will eine gesetzliche Prospektprüfung für die Anbieter von geschlossenen Fonds einführen. "Wegen in der Vergangenheit erlittenen Schäden bis zum Totalverlust", begründet das Bundesfinanzministerium den Entwurf, der noch vor der Sommerpause im Bundestag entschieden werden soll.
Nach dem Entwurf für das so genannte "Anlegerschutz-Verbesserungsgesetz" müssen künftig Initiatoren, die Geld für einen neuen geschlossenen Fonds einsammeln, einen Prospekt vorlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn soll die Prospekte prüfen und entscheiden, ob ...