Grundstücksgröße entscheidet über Steuer
Die Grundsteuer in Zell wird neu berechnet: Der Gebäudewert zählt nicht mehr, nur noch die Grundstücksgröße. Besonders ländliche Grundstückseigner könnten dadurch stärker belastet werden.
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Während der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses schlug die Verwaltung die Änderung der Hebesätze vor. Die Grundsteuer soll wie bisher bei 330 Prozent liegen. Allerdings sollen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber und der Angehörigen sowie Altenteile als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet werden statt wie bisher bei Grundsteuer A. Die Grundsteuer B soll von bisher 430 Prozent auf 400 Prozent sinken. Ein Bürger, der ein kleines Haus auf großem Grundstück besitzt, muss nach dieser Regelung künftig mehr zahlen, wer ein großes Gebäude auf relativ kleinem Grundstück besitzt, wird weniger belastet.
Klaus Wetzel (CDU) wies auf die Ungerechtigkeit hin, die durch die Grundsteuerreform entsteht. Er berichtete von einem Mambacher, der für sein großes Grundstück deutlich mehr bezahlen müsse. Er könne das Land jedoch teilweise gar nicht nutzen. Dadurch habe er mehr Arbeit beim Mähen – und bebauen könne er es auch nicht. Fraktionskollege Matthias Kiefer sagte: "Die Neuregelung belastet mal wieder den ländlichen Raum deutlich stärker als den städtischen." Es werde immer Ungerechtigkeiten geben, das sei nicht vermeidbar und "es wird uns wohl nichts anderes übrigbleiben, als zuzustimmen". Die übrigen Fraktionen schlossen sich an.
Bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer steht am Anfang der Grundsteuerwert, der sich aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zusammensetzt. Dieser Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl, die gesetzlich vorgegeben ist, multipliziert: Heraus kommt der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert, der von jeder Gemeinde festgesetzt wird. Das Ende dieser Rechnung markiert dann die Grundsteuer.
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