Grundstück bleibt beim Besitzer
Gemeinde Bollschweil darf Grund in "Eck II" nicht zurückfordern
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BOLLSCHWEIL. Der Hinweis des Freiburger Landgerichts war deutlich: Die Gemeinde Bollschweil kann Manfred Schmelzer vorerst nicht zwingen, sein Grundstück im Baugebiet "Eck II" zurückzugeben, weil er das Projekt "Ärztehaus" noch nicht realisiert hat. Der Richter empfahl den beiden Parteien einen Interessensausgleich. Schmelzer hatte im März 2008 eine Feststellungsklage eingereicht, über die jetzt verhandelt wurde.
Still war es um das "Ärztehaus", das der Bebauungsplan für ein 1600 Quadratmeter großes Grundstück im Gebiet "Eck II" zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und der General-von-Holzing-Straße vorsieht, geworden. In öffentlicher Sitzung diskutierte der Rat zuletzt am 20. September 2006 über das Projekt – und zwar in Form eines Bauantrags von Schmelzer. Nach einer emotionsgeladenen Debatte wurde ...