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Grundsteuerreform trifft in Wittnau vor allem Landwirte

In allen Gemeinden sorgen die Reform der Grundsteuer und die Festlegung der entsprechenden Hebesätze für Unruhe und Sorgen – auch in Wittnau. Vor allem auf Landwirte kommen Belastungen zu.  

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  | Foto: Sophia Hesser
Foto: Sophia Hesser
Auch in Wittnau war das öffentliche Interesse an den Berechnungen der Grundsteuer, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt wurden, groß. Die wichtigste Information lieferte Bürgermeister Jörg Kindel gleich zu Beginn: "Wir wollen diese Reform so umsetzen, dass es für die Gemeinde aufkommensneutral ausgeht", erklärte er den Verwaltungsvorschlag. "Auch wenn es aus Haushaltsgründen eher geboten wäre, diese wichtige Einnahmequelle anzuheben". Aufkommensneutral heißt jedoch nur für die Gemeinde neutral, nicht etwa für jeden Bürger und jede Bürgerin. Grundsätzlich sei hier von "Belastungsverschiebungen" auszugehen. "Mancher wird mehr zahlen müssen, andere weniger", informierte Kindel.

Nach Berechnungen der stellvertretenden Rechnungsamtsleiterin Christina Mangold könnte es aufgrund der nicht vollständig vorliegenden Zahlen sein, dass in Wittnau etwa 340 Eigentümer weniger, also circa 230 Eigentümer ab dem 1. Januar 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen. Problematisch könnten vor allem die Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Gebäuden werden. Während früher die Gesamtfläche eines Hofes unter die Grundsteuer A fiel, werden jetzt die Flächen der Wohngebäude in der Grundsteuer B veranlagt. Dadurch kämen auf die Landwirte mitunter deutliche Belastungen zu.

Mangold erläuterte die Grundelemente der neuen, von der EU, dem Bund und Land initiierten Berechnung dem modifizierten Bodenwertmodell. In dem spielen nur noch die Bodenrichtwerte und die Fläche eine Rolle. Das neue Modell löst die bislang geltende Einheitsbewertung ab. Da auch in Wittnau noch nicht alle Zahlen vom Finanzamt vorlägen, seien ihre Berechnungen aber nur als vorläufig anzusehen, so Mangold.

Zur Ermittlung des neuen Hebesatzes ging sie vom durchschnittlichen Ertrag der Grundsteuer in den vergangenen Jahren aus. Dieser liegt in Wittnau bei rund 275.000 Euro. Um diesen Betrag auch nach der Reform wieder für die Kommune zu erzielen, müsse der Hebesatz bei 135 Prozent liegen, so Mangold weiter.

Bei der Diskussion unter den Gemeinderäten gab es sowohl Stimmen, die sich auf Grund der Haushaltslage für eine moderate Erhöhung (auf 140 Prozent, Jürgen Lieser) aussprachen, wie auch für eine Reduktion (auf 130 Prozent, Klaus Dieter Trescher).

Der Gemeinderat beschloss bei zwei Enthaltungen, den Grundsteuerhebesatz A und B zum 1. Januar 2025 auf 135 Prozent festzulegen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 395 Prozent. Bürgermeister Kindel verwies abschließend auf die Überprüfung der Ergebnisse im kommenden Jahr. Kindel versprach, dann gegebenenfalls nachzubessern – in die eine oder andere Richtung. Die Gemeinde könne angesichts ihrer Pflichtaufgaben und der Haushaltslage nur schwer auf Einnahmen verzichten. "Es kommt im Moment auf jeden Euro an, den wir einnehmen", sagte er.

Ressort: Wittnau

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