Grundsteuer-Hebesätze werden angepasst
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In der Gemeinderatssitzung in Tunau am Montag wurde über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze beraten, welche aufgrund der Grundsteuerreform 2025 notwendig wird. Seitens der Verwaltung wurde laut Bürgermeister Pfeffer vorgeschlagen, dass durch die Reform keine Erhöhung des Grundsteueraufkommens entstehen soll. Die Hebesätze wurden so kalkuliert, dass eine Aufkommensneutralität gegeben ist. Es sei trotz allem damit zu rechnen, dass verschiedene Grundstückseigentümer durch diese Reform begünstigt, andere dagegen höher belastet werden. Die Grundsteuerhebesätze wurden sodann vom Gemeinderat auf 340 (Grundsteuer A) und 450 (Grundsteuer B) festgesetzt.
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