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Große Überraschung im Totschlag-Prozess

Psychiater rückt von seinem schriftlichen Gutachten ab und hält den Angeklagten nicht mehr für schuldunfähig.  

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Mit einer Überraschung wartete gestern vor dem Schwurgericht der psychiatrische Gutachter im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen auf. In seinem schriftlichen Gutachten zur Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten, war er zunächst bei dem 45-jährigen Angeklagten von einer alkohlbedingten vollkommenen Aufhebung seiner ...

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