Große Chance für beide Seiten
Täter-Opfer-Ausgleich sorgt für außergerichtliche Einigung.
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(BZ). "Redet miteinander", so könnte man den Grundgedanken beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Strafrecht kurz zusammenfassen. Sigrid Bach, zertifizierte Mediatorin im Strafrecht, arbeitet im Täter-Opfer-Ausgleich mit zwei Kolleginnen für die Bewährungs- und Gerichtshilfe Offenburg. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die Einsicht des Täters, dass Unrecht begangen wurde und die Bereitschaft des Opfers, sich auf einen Austausch einzulassen.
Die studierte Sozialarbeiterin und Diplompädagogin hat 2002 eine Weiterbildung zur Diplom Mediatorin gemacht und seither viele Gespräche begleitet. "Die Justiz hat in geeigneten Fällen kein Interesse daran, dass ein Vorfall strafrechtlich weiterverfolgt wird und gibt diese Konflikte über den ...