Göttinger Gruppe verliert
Bundesgerichtshof: Anleger können Einzahlungen komplett zurückfordern.
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KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof hat Anlegern im Streit mit dem Finanzdienstleister Göttinger Gruppe den Rücken gestärkt. Nach mehreren Urteilen vom Montag können Kunden, die seit 1998 ihr Geld in ein Kapitalanlagemodell mit der Aussicht auf eine monatliche Rente (Secu-Rente) gesteckt haben, ihre Einlagen komplett zurückfordern.
Nach Einschätzung des zuständigen Bundesaufsichtsamts ist wegen einer Änderung des Kreditwesengesetzes für Kapitalanlagen nach dem Muster der Secu-Rente ...