Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Werden sie beim Geld für Überstunden schlechter behandelt als Vollzeitkräfte? Das soll das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
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Arbeitnehmende in Teilzeit können in diesem Jahr mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ihrem Anspruch auf Überstundenzuschläge rechnen. Bei dem Verfahren, das voraussichtlich Ende April aufgerufen wird, ...