Girokonten ohne Schutz vor Pfändung
Neuregelung zum 1. Januar.
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LÖRRACH (BZ). Vom 1. Januar 2012 an gibt es zum Schutz jeglicher Einkommen einen Pfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Die jahrzehntelang gültige gesetzliche Pflicht der Banken, Sozialleistungen aller Art und Kindergeld trotz Girokontenpfändung innerhalb von 14 Tagen an den Kontoinhaber auszubezahlen, besteht dann nicht mehr. Darauf weist die Schuldnerberatung des Kreises hin.
Es sei somit zu befürchten, dass viele Schuldner auf die alte Fristenregelung vertrauen und bei ...