Gerichtsurteil

Giftmord-Anschlag in Freiburger JVA bleibt ungeklärt

BZ-Plus Wollten zwei Sicherungsverwahrte einen Mitgefangenen mit Rattengift ermorden? Oder war der Anschlag vorgetäuscht? Das Landgericht Freiburg hat nun im Zweifel für die Angeklagten entschieden.  

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Keine Seltenheit: Gewalt in der JVA  | Foto: ©Rockafox  (stock.adobe.com)
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Keine Seltenheit: Gewalt in der JVA Foto: ©Rockafox  (stock.adobe.com)
Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe müssen die beiden 37 Jahre alten Angeklagten Jens K. und Christoph R. absitzen, weil das Landgericht sie am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung – R. zudem wegen einfacher Körperverletzung – verurteilt hat. Beide sind seit langem Insassen der Sicherungsverwahrung (SV) des Freiburger Gefängnisses – der einzigen in Baden-Württemberg für Straftäter, die nach Verbüßen der Freiheitsstrafe als zu gefährlich für die Allgemeinheit gelten.
In der Praxis bedeutet das Urteil: Beide müssen ihre 22-monatige Freiheitsstrafe im normalen Strafvollzug verbüßen, ehe sie zurückkehren in die SV. Wären sie nun zu Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren verurteilt worden, hätte gegen beide eine zweite SV, zusätzlich zur bestehenden, verhängt werden können.
Dass es dazu nicht kam, lag daran, dass ihnen ein Giftanschlag auf den 57 Jahre alten Mitinsassen H. – weswegen ...

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