Kriminalität
Gewalttat auf Bodensee-Halbinsel: Haftstrafe für 49-Jährigen
Ein Mann wird 2019 auf der Bodensee-Halbinsel Höri getötet. Nun ist der damalige Partner seiner Halbschwester verurteilt worden.
dpa
Fr, 14. Feb 2025, 14:43 Uhr
Südwest
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
![Der Angeklagte im Gerichtssaal des Lan...das Foto entstand beim Prozessauftakt. | Foto: Silas Stein (dpa) Der Angeklagte im Gerichtssaal des Lan...das Foto entstand beim Prozessauftakt. | Foto: Silas Stein (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/18/73/92/49/410227273-w-640.jpg)
Mehr als fünf Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 51-Jährigen auf der Bodensee-Halbinsel Höri hat das Landgericht Konstanz einen 49-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den Mann aus Kleve in Nordrhein-Westfalen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den Halbbruder seiner damaligen Partnerin im Frühsommer 2019 wegen Geld getötet hat.
Die Tat spielte sich demnach im Haus des Opfers in Gaienhofen (Landkreis Konstanz) ab. Der Angeklagte schlug den 51-Jährigen nach Auffassung des Gerichts mit mehreren Schlägen so fest ins Gesicht, gegen den Hals und den Oberkörper, dass er seinen Verletzungen erlag. Von der Leiche fehlte bis zu einem Hinweis des Angeklagten in der Gerichtsverhandlung jede Spur. Sie war am Tatort vergraben.
Tötungsvorsatz fehlt für Verurteilung wegen Mordes
Angeklagt war der Mann wegen Mordes. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht aber nicht zweifelsfrei feststellen. Der Tatplan sei gewesen, über das Opfer an das Vermögen der Mutter zu kommen, sagte der Vorsitzende Richter. "Man wollte ihn einschüchtern, ihn gefügig machen." Genügend Anhaltspunkte dafür, dass man ihn aus dem Weg schaffen wollte, habe es nicht gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger bewertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Er forderte im Prozess eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren und die Unterbringung im Maßregelvollzug wegen einer Suchterkrankung seines Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte war fast genau fünf Jahre nach der Tat am 6. Juni 2024 in seiner Wohnung in Kleve festgenommen worden. Er wurde mit Hilfe von verdeckten Ermittlern überführt. Der Prozess hatte im vergangenen Oktober begonnen.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.
Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr