Gestürzt oder gestoßen?
Das Amtsgericht Kenzingen verweist einen Fall an das Landgericht in Freiburg.
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KENZINGEN. Ein 34-Jähriger soll in betrunkenem Zustand in einer Wohngemeinschaft in einer Kreisgemeinde einen Bewohner mit Tötungsabsicht die Treppe heruntergestoßen haben, nachdem er ihm zuvor mit einem Kopfstoß erhebliche Verletzungen zugefügt hatte. So lauteten die Zeugenaussagen in dem Fall, der im Amtsgericht Kenzingen verhandelt wurde.
Richterin Beate Bezold hat die Verhandlung beim ersten Termin ausgesetzt. In einer zweiten Verhandlung wurde der Fall nun, wie von Staatsanwältin Julia Macke beantragt, als mutmaßlich vorsätzliches Tötungsdelikt ans Landgericht ...