Geständnisse ohne Wert
Prozessbeginn im Mordfall Metzler / Folterandrohung gegen Angeklagten hat Konsequenzen.
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FRANKFURT (hh). Anfangserfolg für die Verteidigung im Prozess um den Entführungs- und Mordfall Jakob von Metzler: Alle acht Geständnisse, die der Angeklagte Magnus Gäfgen zwischen Oktober 2002 und Januar 2003 gemacht hat, sind nichtig. Das hat das Frankfurter Landgericht gestern überraschend entschieden. Dem Ansinnen der Verteidigung, das Verfahren ganz einzustellen, folgte es allerdings nicht.
Der Grund für das "Verwertungsverbot" der Geständnisse ist eine Aussageerpressung. Die Polizei hatte Gäfgen ...