Geständnis war die Rettung
Angeklagter will eine Therapie machen und hat danach eine Chance auf Bewährungsstrafe.
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EMMENDINGEN. Sage und schreibe 35 Punkte umfasste die Anklage gegen einen 28-jährigen Landschaftsgärtner aus einer Weinbau- und Tourismusgemeinde im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Nach einer von seiner Verteidigerin angeregten "Entschlackung" blieben immerhin 23 Straftaten übrig, die schlussendlich mit zwei insgesamt dreijährigen Freiheitsstrafen geahndet wurden.
"Rettender Anker" sei das umfangreiche Geständnis gewesen, so Richter Günter Schmalen in der Urteilsbegründung. Ohne Geständnis hätte dem Angeklagten wohl die eine oder andere Tat nicht nachgewiesen werden können, "unterm Strich" wäre aber "mehr rausgekommen", meinte ...