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Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller wieder einen Vollzeitjob annehmen. Foto: dpa-tmn
Ist das Kind älter als drei Jahre, kann die betreuende Mutter (oder der betreuende Vater) nur noch ausnahmsweise vollen Betreuungsunterhalt verlangen. Früher galt die von den Gerichten entwickelte Faustformel: ...