Geschädigte werden entschädigt
Gericht verurteilt einen geständigen Anlagebetrüger, setzt aber die Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung aus.
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TITISEE-NEUSTADT. Das war nicht im Sinne des Erfinders: Statt das Geld wie mit den Gebern vereinbart bei verschiedenen Unternehmen anzulegen, behielt ein 36-jähriger Mann gut 65 000 Mark für sich. Er habe von dem Geld leben müssen, weil die Firma, für die er anlagewillige Kunden warb, ihm monatelang seine Provision schuldig blieb. Deshalb musste er sich nun wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt verantworten und wurde zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.
Zu seinem ersten Verhandlungstermin war der heute 38-Jährige nicht erschienen. Er habe ihn vergessen, sagte er, "verdrängt", sein Verteidiger. Dieses Verhalten brachte den Versicherungskaufmann kurzfristig in Untersuchungshaft. Danach kam er der Auflage nicht ...