Urteil
Gericht: Wer seinen Flug wegen der Bahn verpasst, hat Pech gehabt
Kommt der Zug zum Flug zu spät an, ist das Pech für die Passagiere. Der Reiseveranstalter muss die Kosten für einen Ersatzflug nicht übernehmen – sagen Münchner Richter.
dpa
Fr, 3. Jan 2020, 22:30 Uhr
Reise
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