Gericht weist Klage ab
Ausweisung des Naturschutzgebietes "Buttenberghalde" in Inzlingen rechtmäßig.
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INZLINGEN (jo). Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Buttenberghalde" ist rechtmäßig. Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der am Mittwoch in Inzlingen tagte, hat heute in Mannheim ein Urteil gesprochen. Die Normenkontrollanträge von 47 in der Interessengemeinschaft Südhang zusammengeschlossenen Grundstücksbesitzern wurde abgewiesen. Der Senat hat Revision nicht zugelassen.
Die Schutzwürdigkeit des achtzehn Hektar großen Gebietes, die von den Fachleuten der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege beim Regierungspräsidium Freiburg festgestellt und in der mündlichen Verhandlung im Wasserschloss gegen die Argumentation der ...