Gewaltandrohung

Gericht spricht Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zu

OLG Frankfurt bestätigt Urteil zugunsten des Mörders, dem die Polizei Folter androhte.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der letzte Gang vor Gericht?  Gäfgen könnte erneut  klagen.   | Foto: dpa
Der letzte Gang vor Gericht? Gäfgen könnte erneut klagen. Foto: dpa

FRANKFURT. Das Land Hessen muss den Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen mit 3000 Euro entschädigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz und lehnte die Berufung des Landes in vollem Umfang ab. Ob Gäfgen das Geld persönlich ausbezahlt wird, ist aber noch offen.

Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen bei der Übergabe des Lösegeldes festgenommen wurde, versuchte die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel