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Gericht: Kein Windrad am Hoheneck

Verwaltungsgericht bescheinigt der Landschaft einen hohen ästhetischen Eigenwert und weist die Klage der Firma ABB zurück.  

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GÖRWIHL/RICKENBACH (BZ). Auch das Verwaltungsgericht Freiburg vertritt die Auffassung: Auf dem Hoheneck bei Oberwihl sollen sich keine Windräder drehen. Das Gericht hat mit diesem Urteil die Entscheidungen des Landratsamts und des Regierungspräsidiums bekräftigt und die Klage der Firma ABB abgewiesen, die dort fünf Windkraftanlagen erstellen wollte. Zur Begründung führte das Gericht vor allem natur- und landschaftsschützerische Aspekte an. Das Urteil kann noch binnen eines Monats angefochten und vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gebracht werden.

Am 8. November hatte es wie berichtet auf dem Hoheneck einen Ortstermin gegeben, bei dem das Gericht das Gebiet in Augenschein nahm. Noch am selben Tag war das Urteil gefällt worden, das auch den streitenden Parteien zuging. Wie die BZ auf ...

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