Gericht irrt zulasten des SC
VGH untersagt Abendspiele im neuen Freiburger Stadion, doch das Urteil basiert auf falscher Annahme.
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FREIBURG/MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit um das neue SC-Stadion alle Spiele nach 20 Uhr und an Sonntagmittagen untersagt – aus Gründen des Lärmschutzes. Doch der Beschluss ist wohl nicht zu halten. Er fußt laut Stadt Freiburg auf veralteten Lärmwerten, die bis 2017 gegolten hätten. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums habe das Gericht seinen Fehler noch am Mittwochabend eingeräumt.
Sechs Anwohner aus dem Stadtteil Mooswald klagen gegen das neue SC-Stadion – und hatten, nachdem sie in erster Instanz gescheitert waren, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) angerufen. ...