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Gericht in den USA gibt dem Kläger Recht

Amerikanische Tochtergesellschaft von Sto wird zur Kasse gebeten / Entschädigung für am Wohnhaus aufgetretene Schäden.  

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STÜHLINGEN. Die Mühlen der amerikanischen Rechtssprechung mahlen anders. Diese bittere Erfahrung durfte die Firma Sto, die auch auf dem amerikanischen Markt aktiv ist, am eigenen Leibe machen, als ihr im September 1995 eine ...

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