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Köln / Freiburg

Gericht gibt Offenburger Masken-Händler Recht

BZ-Plus Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage von Joachim Lutz auf Akteneinsicht beim Bundesgesundheitsministerium stattgegeben. Das Ministerium verweigert bis heute die Bezahlung der von ihm gelieferten Corona-Masken.  

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Joachim Lutz  | Foto: Lutz
Joachim Lutz Foto: Lutz
Der Offenburger Unternehmer Lutz und seine Anwälte dürfen nun nach dem Urteil von Köln alle relevanten Akten beim zuständigen Ministerium einsehen. Damit können und wollen sie ...

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