Gericht: Bushido-Album zu Unrecht auf dem Index

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Rapper Bushido hat erfolgreich gegen die Indizierung seiner CD "Sonny Black" geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hob die Entscheidung der Bundesprüfstelle wegen eines Formfehlers auf. Die Bundesprüfstelle hätte 2015 vor der Indizierung alle an der CD beteiligten Texter und Komponisten anhören müssen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Damit habe sie bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit nicht ausreichend ermittelt. Die Indizierung sei daher rechtswidrig. Die Revision am Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
Schlagworte: Sonny Black
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel