Gericht bestätigt Tempo 30 auf B 31

Bürger hat mit Klage gegen nächtliches Tempolimit keinen Erfolg.  

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Auf der B 31 gilt nachts zwischen Kron...hützenalleetunnel weiterhin Tempo 30.   | Foto: m. bamberger
Auf der B 31 gilt nachts zwischen Kronenbrücke und Schützenalleetunnel weiterhin Tempo 30. Foto: m. bamberger

Der 48-jährige Bernhard Siegrist ist mit seiner Klage gegen die Stadt Freiburg gescheitert: Damit bleibt das nächtliche Tempolimit, das von 22 bis 6 Uhr zwischen der Kronenbrücke und der Einmündung zum Schützenalleetunnel eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer vorsieht, bestehen. Siegrist nahm seine Klage am Ende der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zurück, nachdem die Richter ihm signalisiert hatten, dass er keinen Erfolg haben werde. Durch den Rückzug der Klage spart er nun einen Teil der Gerichtskosten.

Kann ein normaler Bürger gegen ein Verbotsschild klagen? Ja, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, in der Verhandlung am Freitagmorgen. "Verbotsschilder sind Verwaltungsakte", folglich sei die Klage zulässig. Im Mai 2010 hatte ...

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