Gericht bestätigt Rehm−Kündigung
Der Anwalt des ehemaligen Maschinenring-Geschäftsführers will eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht nicht ausschließen.
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EMMENDINGEN. Die elfte Kammer des Landesarbeitsgerichts in Freiburg hat die fristlose Kündigung von Heinz Rehm als Geschäftsführer des Maschinenrings Breisgau bestätigt. Ein Urteil, das Rechtsanwalt Armin Welteroth, der in dem Verfahren Rehm vertreten hat, für falsch hält. Deshalb werde die Frage nach einer Nichtzulassungs-Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu klären sein. Der Maschinenring hat derweil Michael Metzger als neuen Geschäftsführer vorgestellt (BZ vom 2. November).
Vom Landesarbeitsgericht bestätigt sieht sich in seiner Einschätzung der Maschinenring mit Sitz in Emmendingen-Kollmarsreute. In seiner Mitteilung vom Mittwoch, die presserechtlich bereits vom neuen ...