Account/Login

"Generell bin ich sehr vorsichtig"

BZ-UMFRAGE: Dürfen Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker Aufmerksamkeiten annehmen? Wie groß dürfen die sein?.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ORTENAU (rob). Der Jahreswechsel ist oft die Zeit, in welcher Firmen Werbegeschenke verteilen, Organisationen ihre Ehrenamtlichen und Gönner mit kleinen Aufmerksamkeiten bedenken. In Hannover erhielten Stadträte vom Fußball-Bundesligisten Hannover 96 gar Freikarten für die VIP-Tribüne. "Völlig rechtens", entschied das Innenministerium von Niedersachsen, Stadträte hätten die Pflicht, zu repräsentieren und Kontakte zu wichtigen Persönlichkeiten zu halten. Wie sieht das in der Ortenau aus? Robert Ullmann befragte Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Wo gibt es Grauzonen?

Herbert Lasch, Stabsstellenleiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt des Ortenaukreises: "Für Beamte gibt es da ganz klare, rechtsverbindliche Regeln. Die Annahme von Geldgeschenken, ganz gleich in welcher Höhe, ist absolut tabu. Die Annahme von kleinen Geschenken ist in Grenzen erlaubt. Wir reden vom Kalender, dem Kugelschreiber, der Flasche Wein. Immer vorausgesetzt, der Kalender ist nicht vergoldet ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel