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NEUENBURG AM RHEIN (ehm). Im Streit zwischen der Stadt Neuenburg und der Eigentümerin eines Grundstücks in der Friedhofstraße bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechts, hat der Gemeinderat beschlossen, einem Vergleich zuzustimmen. Der Fall war im Juni vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt worden (BZ vom 23. Juni). Das Gericht kam zu der Ansicht, dass das ...