Gemeinderat Biederbach schließt eine planungsrechtliche Lücke
In Biederbach wurde für den schon in Umsetzung befindlichen Bebauungsplan Haldenacker II nachträglich die rechtliche Grundlage geschaffen und der Flächennutzungsplan geändert.
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In seiner jüngsten Sitzung im Mai brachte der Gemeinderat Biederbach – neben der Revision seiner Wassergebühr – noch ein zweites "unerledigtes" Thema zu Ende. Zum bereits im September 2019 beschlossenen Bebauungsplan Haldenacker II holte er die nötige Anpassung des Flächennutzungsplans (FNP) nach. In der Sitzung ebenfalls ...