Geldstrafe wegen Dopings
40-Jähriger hortete Steroide, Testosteron und Anabolika angeblich zur medizinischen Therapie.
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MURG/BAD SÄCKINGEN. Wegen Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz wurde ein 40-jähriger Angeklagter aus Murg vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Für den Prozess war eigens ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Freiburg angereist. Dort nämlich ist seit 2012 das Sonderdezernat für Dopingfälle des ganzen Landes konzentriert. Der Besitz von Dopingmittel wurde dem Angeklagten denn auch zur Last gelegt.
Was die Zollbeamten in dessen Wohnung fanden, liest sich wie das klassische Sortiment zur körperlichen Leistungssteigerung, das man gemeinhin unterm Ladentisch gewisser Etablissements vermutet: Steroide, ...