Geldstrafe für zwei Polizeibeamte
Gericht sah es als erwiesen an, dass sie einen 16-jährigen Rollerfahrer mit ihrem Dienstfahrzeug zu Fall brachten.
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KEHL (rob). Wegen Körperverletzung im Amt wurden zwei Beamte der Bundespolizei – früher Bundesgrenzschutz – vor dem Amtsgericht Kehl zu Geldstrafen von 60 respektive 40 Tagessätzen à 55 Euro verurteilt. Die Beamten hatten nach Auffassung des Gerichts bei der Verfolgung eines fliehenden Rollerfahrers dessen Zweirad mit ihrem Dienstfahrzeug, einem VW-Bus, von hinten touchiert und so dessen Sturz verursacht, wobei der Rollerfahrer – ein 16-jähriger Schüler – Prellungen und Schürfwunden erlitt.
Das Gericht erkannte in dem Verhalten des Fahrers des Polizeiwagens die Tendenz: "Den will ich anhalten, auch um einen hohen Preis." Weiter sah es das Gericht als erwiesen an, dass sein Kollege, der Beifahrer, ...