Geldstrafe für Sportlerin, die Dopingmittel aus der Ukraine importierte
Eine ukrainische Staatsangehörige wurde vom Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes und Erwerbs von Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen à 55 Euro, also 4675 Euro, verurteilt. Die 28-jährige Sportlerin, Ernährungsberaterin und Personal Trainerin wusste angeblich nichts vom Antidopinggesetz in Deutschland.
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Marga X. befindet sich mitten in ihrem Einbürgerungsprozess. Ihre ukrainische Staatsangehörigkeit hat sie schon abgegeben. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist jedoch, ...