Geldräuber müssen in Haft
Landgericht verurteilt Straftat von Untermettingen.
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WALDSHUT-TIENGEN/ÜHLINGEN-BIRKENDORF (hjh). Die beiden Geldräuber von Untermettingen und ihr Anstifter müssen zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwei von ihnen hatten in der Nacht zum 22. Februar 2008 eine Rentnerin in ihrem Haus überfallen, sich aber mit wenig Beute zufrieden geben müssen (wir berichteten). Mit dem Strafmaß blieb das Landgericht deutlich unter den Anträgen von Staatsanwalt Jürgen Schäfer.
Nach drei Verhandlungstagen verkündete Vorsitzender Richter Martin Hauser am Montagmittag das Urteil der Großen Strafkammer in Sachen Geldraub von Untermettingen. Es ...