Beihilfe zur Untreue
Geldbuße für Schweizer Drucker
Ein Geschäftsführer einer Druckerei aus der Schweiz ist vom Landgericht Freiburg wegen Beihilfe zur Untreue in 16 Fällen frei und in acht Fällen schuldig gesprochen worden.
Fr, 6. Feb 2009, 15:25 Uhr
Rheinfelden
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