Geld für Drogen gestohlen
21-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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MERZHAUSEN/FREIBURG. Es sei eine zutiefst schäbige Tat gewesen, las der Vorsitzende Richter eines Jugendschöffengerichts in Freiburg einem 21 Jahre jungen Mann aus Merzhausen die Leviten. Ausgerechnet beim Ableisten einer Bewährungsauflage in Form von gemeinnütziger Arbeit in einer Einrichtung für Behinderte hatte der junge Mann im Februar 2008 aus dem Rucksack einer Rollstuhlfahrerin das Portemonnaie gestohlen. Mit Hilfe ihres Personalausweises und ihrer Bankkarte und einer gefälschten Vollmacht hob er sodann bei einer Bank 300 Euro ab. Am 14. April 2008 wurde der einschlägig Vorbestrafte festgenommen.
"Im Grunde genommen haben Sie eine rechtsfeindliche Gesinnung", meinte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und erklärte damit die Höhe der verhängten Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Darin enthalten ist eine einjährige Jugendstrafe, zu der der ...