Account/Login

Geld für Drogen gestohlen

21-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

MERZHAUSEN/FREIBURG. Es sei eine zutiefst schäbige Tat gewesen, las der Vorsitzende Richter eines Jugendschöffengerichts in Freiburg einem 21 Jahre jungen Mann aus Merzhausen die Leviten. Ausgerechnet beim Ableisten einer Bewährungsauflage in Form von gemeinnütziger Arbeit in einer Einrichtung für Behinderte hatte der junge Mann im Februar 2008 aus dem Rucksack einer Rollstuhlfahrerin das Portemonnaie gestohlen. Mit Hilfe ihres Personalausweises und ihrer Bankkarte und einer gefälschten Vollmacht hob er sodann bei einer Bank 300 Euro ab. Am 14. April 2008 wurde der einschlägig Vorbestrafte festgenommen.

"Im Grunde genommen haben Sie eine rechtsfeindliche Gesinnung", meinte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und erklärte damit die Höhe der verhängten Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Darin enthalten ist eine einjährige Jugendstrafe, zu der der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel