Gegen Ungleichbehandlung beim Kindergeld
Grenzgängerin aus Rheinfelden klagt gegen Familienkasse / Finanzgericht Baden-Württemberg wartet auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.
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RHEINFELDEN/FREIBURG. Wer hat das Kindergeld schon seit Jahren immer nur bis zum 25. Geburtstag bezahlt? Die Schweizer. Und wer hat bislang immer bis zum 28. Geburtstag Kindergeld bekommen? Die Deutschen. Das sei ungerecht, argumentiert eine in der Schweiz arbeitende Grenzgängerin aus Rheinfelden und ist deshalb vor das Finanzgericht Baden-Württemberg gezogen. Das aber will ihren Fall erst entscheiden, wenn der Europäische Gerichtshof eine mögliche Grundsatzentscheidung in einem vergleichbaren Fall getroffen haben wird.
Der Klägerin geht es um Gerechtigkeit und das so genannte Ungleichbehandlungsverbot. Sie mag nicht verstehen, warum ihre in Deutschland lebende und arbeitende Nachbarin beim Kindergeld wesentlich besser gestellt wird, als sie, die ihr Geld in der Schweiz verdient. So hat sie ...