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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Eine Gefängnisstrafe brauchte die 58-jährige Frau trotz einschlägiger Vorstrafen nicht zu befürchten. Vor Beginn ihrer Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht hatte es Vorgespräche gegeben. Darin verständigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ...