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Gefängnisstrafe, aber nicht ins Gefängnis

  • Mi, 10. Januar 2018
    Titisee-Neustadt

     

58-Jährige erhält Bewährung für gewerbsmäßigen Betrug / Offene Rechnungen muss sie begleichen.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Eine Gefängnisstrafe brauchte die 58-jährige Frau trotz einschlägiger Vorstrafen nicht zu befürchten. Vor Beginn ihrer Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht hatte es Vorgespräche gegeben. Darin verständigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ...

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