58-Jährige erhält Bewährung für gewerbsmäßigen Betrug / Offene Rechnungen muss sie begleichen.
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Eine Gefängnisstrafe brauchte die 58-jährige Frau trotz einschlägiger Vorstrafen nicht zu befürchten. Vor Beginn ihrer Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht hatte es Vorgespräche gegeben. Darin verständigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ...