Sie werden aus der Sicherungsverwahrung entlassen – und die Polizei muss sie überwachen. Ein Kraftakt. Wie schwierig es ist, die Häftlinge unterzubringen, zeigt der aktuelle Freiburger Fall. Denn keiner will die Straftäter haben.
Ein 58-jähriger Mann, der am Mittwoch aus der Vollzugsanstalt Freiburg freigelassen wurde nach mehr als zehn Jahren Haft und weiteren zehn Jahren anschließender Sicherungsverwahrung, ist zurück im Breisgau. Der Sexualstraftäter war ...