Urteil
Gefährliche Attacke auf Mieter - Bewährungsstrafe
Schöffengericht verurteilt 73-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung
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NÖRDLICHER BREISGAU. Gefährliche Körperverletzung oder doch versuchter Totschlag? Diese Frage stand im Raum, als sich ein 73-Jähriger aus einer Kreisgemeinde jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Emmendingen verantworten musste. Letztlich verurteilte Richter Günther Schmalen den Angeklagten aber wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Schon bei der Akteneinsicht hatte Schmalen erwogen, den Fall ans Landgericht Freiburg weiterzugeben, das für versuchten Totschlag zuständig gewesen wäre. "Es gibt gute Argumente, von einem versuchten Totschlag auszugehen", so Schmalen. Am Ende entschloss sich der Richter aber ...