Gebühren rückwirkend

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FORCHHEIM

Gebühren rückwirkend

Da die Kalkulationen für die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren noch nicht vorliegen, beschloss der Gemeinderat für beides ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2025. Die neuen Gebühren werden 2025 beschlossen.

Erneute Offenlage

Für das Baugebiet Aspergstraße erfolgten im März 2021 der Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre. Im Juni 2024 fasste der Gemeinderat einen ersten Satzungsbeschluss. Einige in der Offenlage vorgebrachten Anregungen wurden in die Planung aufgenommen und führten zu einem geänderten Entwurf, der nun erneut in Offenlage geht. Bauamtsleiter Bruno Müller erläuterte die Einzelheiten. Das Gebiet wurde verringert, da einige der Flächen im Außenbereich liegen. Das Gebiet soll jetzt als dörfliches Wohngebiet Innenbereich im beschleunigten Verfahren erschlossen werden. Die Anregung einer Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und Geschossflächenzahl auf 1,2 fand ebenso Berücksichtigung wie Doppelhäuser. Auf Anregung des Denkmalamts wurde ein Kulturdenkmal auf einem der Flurstücke gekennzeichnet.

Neujahrsempfang

Der Neujahrsempfang findet am 6. Januar um 16 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. Bürgermeister Christian Pickhardt lud dazu im Gemeinderat alle Bürger ein.

Kein Böllerverbot

Ein Böllerverbot an Silvester fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Dennoch wies Bürgermeister Christian Pickhardt darauf hin, dass nur auf erlaubten Flächen und im vorgegebenen Zeitraum Knallerei erlaubt ist. Im Ortskern und bei Baudenkmälern darf nicht geböllert werden.

Sitzungstag ändert sich

Im neuen Jahr wird der Gemeinderat nicht mehr dienstags, sondern immer donnerstags ab 20 Uhr tagen.
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