Die Räte waren sich einig: Sie bestehen darauf, dass die Solarkraftwerk 21 Feuerwehr GbR die Bestimmung des Mietvertrags mit der Gemeinde einhält und die Miete für die Nutzung des Gerätehausdaches einmalig als Komplettbetrag bezahlt.
In seiner jüngsten Sitzung beschloss das Gremium auf Antrag von Maria Munsel (Bürgerliste), die Forderung des GbR-Geschäftsführers und Hauptgesellschafters Clemens Löffler zurückzuweisen, die Miete jährlich zu bezahlen, jedoch auf die schon geforderten Säumniszuschläge zu verzichten, wenn die Überweisung bis in vier Wochen eingeht. Lediglich Annemarie ...