Die Räte waren sich einig: Sie bestehen darauf, dass die Solarkraftwerk 21 Feuerwehr GbR die Bestimmung des Mietvertrags mit der Gemeinde einhält und die Miete für die Nutzung des Gerätehausdaches einmalig als Komplettbetrag bezahlt.
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In seiner jüngsten Sitzung beschloss das Gremium auf Antrag von Maria Munsel (Bürgerliste), die Forderung des GbR-Geschäftsführers und Hauptgesellschafters Clemens Löffler zurückzuweisen, die Miete jährlich zu bezahlen, jedoch auf die schon geforderten Säumniszuschläge zu verzichten, wenn die Überweisung bis in vier Wochen eingeht. Lediglich Annemarie ...