Gärtner zahlt für den Tod einer Frau
Richter Rupert Stork räumt "schalen Nachgeschmack" seines Urteils ein, verweist aber auf die gültige Rechtsprechung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BAD SÄCKINGEN. "Den Letzten beißen die Hunde" - Verteidiger Patrick Steiger hatte es in seinem Plädoyer geahnt und so bissen sie denn: Im Prozess gegen die drei Bediensteten der Bad Säckinger Stadtwerke und der Stadtgärtnerei, die im Frühjahr 2000 den Tod einer Frau mitverursacht haben sollen, die unbefugt in das Gelände in Obersäckingen eingedrungen war (wir berichteten), wurde der Stadtgärtner vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angestellten der Stadtwerke wurden freigesprochen.
Am Gründonnerstag des Jahres 2000 war eine 82-Jährige auf dem Gelände der Stadtgärtnerei in einen etwa 290 Grad heißen Haufen mit Glut versetzter Asche gekommen und später ihren Verbrennungen erlegen. Bei der Asche hatte es sich um Rückstände eines ...