Beamte

Für Otto-Normalbürger wie ein Schlag ins Gesicht

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Zu: "Beamte gehen meist vorzeitig", Beitrag von Sandra Trauner (Politik, 12. Dezember)

Der BZ-Bericht über das durchschnittliche Ruhegehalt von 3240 Euro brutto im Monat von Beamten trifft den Otto-Normalbürger wie ein Schlag ins Gesicht. Liegen doch die durchschnittlichen Rentenbezüge der Arbeiter und Angestellten nur bei 1664 Euro. Bei den Frauen sogar nur bei 1220 Euro pro Monat. Die höchstmögliche Brutto-Rente ist derzeit 3384 Euro. Laut Deutscher Rentenversicherung beziehen jedoch nur 50 Rentner überhaupt mehr als 3000 Euro Rente. Und diese 50 Rentner haben dann mehr als 50 Jahre Beiträge bezahlt. Nichtsdestotrotz reden die Politik und die Sozialverbände von Rentenungerechtigkeiten bei den sozial Schwachen. Für uns ist diese Art der Rentenungerechtigkeit das eine. Das andere ist aber die zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit zwischen den monatlichen Pensionsbezügen und den monatlichen Rentenbezügen. Wären die durchschnittlichen Pensionsbezüge nämlich auch nur bei 1664 Euro, dann könnten wir jährlich 31 bis 32 Milliarden einsparen. Mit diesem Einsparpotential hätte die Ampel den Haushalt für 2025 vermutlich verabschieden können, und uns wäre die vorzeitige Neuwahl des Bundestags und die sich daraus ergebenden Zusatzkosten (Ruhestandsgehälter für ausscheidende Parlamentarier oder Wahlkampfkosten) erspart geblieben.
Benno Heitzmann, Ringsheim
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Kommentare (20)

Norbert Riegler

9256 seit 17. Apr 2018

@Christoph Daum: „In die AHV (Alters + Invalidenversicherung) bezahlen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber je 5.3% des Lohnes ein. Alle erhalten gleichviel Rente, was heisst, dass gut Verdienende mehr einzahlen als sie zurückerhalten (Solidaritätsprinzip)“ — Das stimmt nicht ganz. Es gibt bei der AHV eine Mindestrente (1225 CHF/Monat) und eine Höchstrente (2450 CHF/Monat). Und Ehepaare bekommen maximal das Anderthalbfache der Höchstrente einer Einzelperson, also 3675 CHF/Monat. Leben kann man davon in der Schweiz kaum. Doch für die Beiträge gibt es keine Obergrenze.
In Wahrheit ist die AHV keine Versicherung, sondern eine Mischung aus Sozialhilfe (für Leute, die sehr wenig Beiträge bezahlt haben), einer umlagefinanzierten Rente (wie in Deutschland) und einer Art zusätzlicher Einkommensteuer (für Spitzenverdiener). Das wäre in Deutschland verfassungsrechtlich so nicht zulässig. ABER: Wer für weniger als 44 volle Beitragsjahre (Kalenderjahre) Beiträge bezahlt hat, dessen Rente wird anteilig gekürzt, selbst wenn er als Spitzenverdiener insgesamt viel mehr Beiträge als als ein Durchschnittsverdiener mit 44 Beitragsjahren bezahlt hat. Also wer beispielsweise nur 33 Beitragsjahre hat, kann nur maximal ¾ der Höchstrente bekommen.

Zu den Renten aus den Schweizer Pensionskassen ist noch zu bemerken, dass diese in den meisten Fällen über die gesamte Laufzeit gleich bleiben, es gibt keinen Inflationsausgleich wie bei der AHV-Rente.

Rüdiger Schilling

3095 seit 18. Mär 2021

Alle die hier gegen Beamte schießen sind nur neidisch!

Meine Schulkollegen sagten zu mir, als ich in den 70ern in den einfachen Dienst eintrat, für das Geld gehst Du schaffen, bist Du blöd?

25 Jahre später, die fetten Jahre des Wirtschaftswunders waren vorbei und die ungelernten Arbeitskräfte waren nicht mehr gefragt, bekam ich die Antwort, Du hast es ja gut, Du bist Beamter!

Jeder hatte und hat die Möglichkeit Beamter zu werden!

Die hier thematisierten Beispiele sind Ausnahmen, fragen Sie einen Briefzusteller (z.B. Herrn Seeger) nach seiner Pension, dann kommen Ihnen die Tränen, da gehen noch Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Krankenkasse ab und dann die horrenden Mieten in Freiburg.

Privilegien gibt es, aber erst in der Pension, vorher ist man (m/w/d) der "Depp" (m/w/d)!

Dem Gros der pensionierten Beamten geht es genauso "beschissen" wie den Rentnern!!!


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