Biopiraterie

Deutschland tritt Nagoya-Protokoll für Artenvielfalt bei

Warum Deutschland dem Nagoya-Protokoll beitritt und welche Folgen diese Entscheidung für Forscher und Konzerne hat.  

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Die Grüne Meeresschildkröte soll auch geschützt werden.   | Foto: dpa
Die Grüne Meeresschildkröte soll auch geschützt werden. Foto: dpa

BERLIN/NEW YORK (dpa). Ob Diätpille, Hautcreme oder lebenswichtige Medizinprodukte – Produkte, in denen Pflanzen aus fernen Ländern stecken, sind Teil des Alltags. Dabei kommen die Herkunftsstaaten oft schlecht weg. Ein Abkommen, dem Deutschland nun beigetreten ist, soll das ändern. Die Bundesrepublik ist das 73. Mitgliedsland des Nagoya-Protokolls für Artenvielfalt und gegen Biopiraterie. Für Forscher und Konzerne hat das Folgen.

Was ist Biopiraterie?
Damit ist gemeint, dass Menschen oder Unternehmen sogenannte genetische Ressourcen – also Tiere, Pflanzen und andere Lebewesen – unkontrolliert nutzen und für Patente verwenden. Ein bekanntes Beispiel ist die Hoodia-Pflanze, die eine Bevölkerungsgruppe in Südafrika gegen Hunger kaute. Daraus entstanden Diätpillen.

Wie soll das Nagoya-Protokoll dagegen helfen?
Es erkennt an, dass Länder ein Eigentumsrecht haben an ihren genetischen Ressourcen. "Ein Käfer, der im Amazonas herumkrabbelt, gehört Brasilien", sagte dazu Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium. Das Protokoll bestimmt, dass etwa Konzerne mit Ländern Abkommen vereinbaren müssen, wenn sie deren Ressourcen nutzen wollen. Andererseits schreibt es fest, dass jeder, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, diese genetischen Ressourcen auch nutzen darf. Länder dürfen den Zugang also nicht beliebig beschränken. Und sie sollen motiviert werden, ihre Ökosysteme zu erhalten.

Was heißt das für Deutschland?
Deutschland ist als Nutzer ausländischer Ressourcen betroffen, da dort viel geforscht, patentiert und produziert wird. Deutsche Unternehmen müssen also künftig mit den Herkunftsländern der Bio-Materialien Vereinbarungen treffen. Dabei muss es nicht um Geld gehen, auch Daten oder Forschungsergebnisse können weitergegeben werden. Das betrifft zum Beispiel die Pharmaindustrie, aber auch andere Branchen – etwa die Hersteller von Nahrungsmitteln und Kosmetik oder auch die Pflanzenzucht.

Wer kontrolliert das alles?
In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt kann dafür nach Anhaben des Umweltministeriums eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro verhängen. Zudem kann der Gewinn abgeschöpft werden, den jemand mit den genetischen Ressourcen macht.

Und was ist mit deutschen Tieren und Pflanzen?
Sogenannte indigene Arten, die nur bei uns vorkommen, gibt es wenig. Die Regierung plant deshalb nicht, den Zugang zu diesen genetischen Ressourcen in Deutschland zu reglementieren.

Was sagen die

Unternehmen dazu?
Als das Protokoll entstand, gab es viele Einwände. Die Pharmabranche, über die in diesem Zusammenhang viel gesprochen wird, unterstützt es heute grundsätzlich. "Besorgt sind wir, dass künftig vor der Weitergabe von Krankheitserreger-Proben erst Nutzungsbedingungen ausgehandelt werden sollen", sagt Harald Zimmer vom Verband der forschenden Pharma-Unternehmen. Das könne im Kampf gegen Sars, Ebola oder einem neuen Grippestamm Zeit kosten. Zudem mahnt er an, dass Detailfragen zu klären sind, und dass viele Länder den rechtssicheren und geordneten Zugang zu ihren Ressourcen erst noch gewähren müssen.

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