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fudder-Service: Männer, unterliegt ihr noch der Zivildienstüberwachung?

Bisher galt: Männer, die den Wehrdienst verweigert haben, unterliegen bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres der Zivildienstüberwachung. Laut Gesetz müssten sie dem Bundesamt für den Zivildienst alle Wohnortwechsel mitteilen und vor längeren Auslandsreisen sogar um Erlaubnis bitten. Nachdem nun der Zivildienst abgeschafft ist, fragt sich fudder-Autor Martin: Unterliege ich noch der Zivildienstüberwachung? Und was wurde eigentlich aus dem Bundesamt, bei dem ich Anträge auf Ausreise stellen muss?  

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