Jechtinger Straße
Früheres Ladengeschäft wird zu einer Gaststätte umgebaut
Umnutzung ist nach Planungsrecht zulässig / Anlieger und Räte fürchten, dass Straße künftig noch mehr zugeparkt wird.
Jechtinger Straße
Umnutzung ist nach Planungsrecht zulässig / Anlieger und Räte fürchten, dass Straße künftig noch mehr zugeparkt wird.
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